Färberpflanzen lassen sich im Garten ( Färbergarten ) anbauen oder in der freien Natur sammeln.
Wer in der freien Natur sammelt, sollte bestehende Bestände von wildwachsenden Färbepflanzen so schonen, dass sie sich weiterentwickeln können. Es empfiehlt sich deshalb an mehreren Standorten zu pflücken. Einige Pflanzen bleiben tabu in der freien Natur – sie fallen unter den Artenschutz. Sind diese Pflanzen in Gärten angebaut – so dürfen sie ( vom Gartenbesitzer ) gepflückt werden.
Unter Artenschutz stehen in Deutschland folgende Färberflanzen:
Arctostaphylos uva-ursi , Bärentraube | |
Arnica montana, Arnika, Bergwohlverleih | |
Centaurium erythraea, Tausendgüldenkraut | |
Drosera rotundifolia, Rundblättriger Sonnentau | |
Iris versicolor, Verschiedenfarbige Iris | |
Nymphaea alba, Weiße Seerose |